
Wohnungsabgabe
Worauf es bei der Übergabe ankommt
Zwei Artikel im Obligationenrecht regeln die Rückgabe. Wer sie kennt, geht ruhiger in den Termin.
Sie müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt: Normale Abnutzung dürfen Sie also zurücklassen, Schmutz und Schäden nicht. Die Verwaltung muss den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden, sonst verliert sie ihre Ansprüche.
Zuletzt aktualisiert:
In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben?
Das Obligationenrecht formuliert es in Artikel 267 Absatz 1 knapp: «Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.» Im Alltag heisst das: Was durch normales Wohnen entsteht, geht zu Lasten der Vermieterschaft, etwa abgelaufene Böden, vergilbte Wände und Gebrauchsspuren an Küchenfronten.
Was darüber hinausgeht, ist Ihre Sache: Schmutz, Schäden, eigenmächtige Umbauten und Löcher, die nicht vom üblichen Gebrauch stammen. Die Endreinigung gehört immer dazu: Eine gereinigte Wohnung ist Teil des vertragsgemässen Zustands, kein freiwilliger Zusatz. Vereinbarungen, in denen sich Mietende zum Voraus zu einer pauschalen Entschädigung verpflichten, die über die Deckung des Schadens hinausgeht, sind nach Absatz 2 desselben Artikels nichtig.
Was die Verwaltung bei der Abgabe prüfen und melden muss
Für den Abgabetermin zählt vor allem Artikel 267a des Obligationenrechts: «Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden.» Versäumt die Vermieterschaft das, verliert sie ihre Ansprüche.
Die einzige Ausnahme sind Mängel, die bei üblicher Untersuchung nicht erkennbar waren, versteckte Schäden also. Entdeckt die Verwaltung solche später, muss sie sie sofort melden. Praktisch bedeutet das: Was am Abgabetermin nicht im Protokoll steht und nicht versteckt war, kann Wochen später nicht mehr nachgeschoben werden. Nehmen Sie den Termin darum ernst und lassen Sie sich nicht drängen.
Wie lese ich das Abnahmeprotokoll?
Das Protokoll ist das einzige Dokument, das nach dem Termin noch zählt. Gehen Sie es Zeile für Zeile durch und unterschreiben Sie nur, was Sie auch anerkennen. Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, halten Sie das direkt im Protokoll fest. Ein Vermerk «mit Vorbehalt» ohne Begründung nützt wenig, eine konkrete Gegendarstellung schon.
Alle Räume einzeln
Auch Keller, Estrich, Garage, Balkon und Nebenräume gehören ins Protokoll.
Fotos machen
Vom leeren, gereinigten Zustand, mit Datum. Das ist Ihr Beweis, wenn später etwas auftaucht.
Schlüssel zählen
Alle Schlüssel und Badges quittieren lassen, inklusive Zweit- und Kellerschlüssel.
Zählerstände notieren
Strom, Gas und Wasser mit Datum. Das beendet die Abrechnung sauber.
Kopie mitnehmen
Ohne unterschriebene Kopie in Ihrer Hand ist das Protokoll für Sie wertlos.
Was die Reinigung mit der Abnahme zu tun hat
Am häufigsten wird bei der Wohnungsabgabe Schmutz beanstandet, und zwar an Stellen, die im Alltag niemand anschaut: Backofen und Dunstabzug, Kühlschrankdichtungen, Fensterrahmen und Storen, Silikonfugen, Schranktablare und die Rückseite der Waschmaschine.
Genau danach arbeiten Reinigungsequipen, die den Termin kennen. Wird trotzdem etwas beanstandet, entscheidet die Frage, wer nachbessert und wer dafür bezahlt. Für unsere Umzugsreinigung lässt sich nach der Besichtigung ein Fix- beziehungsweise Pauschalpreis mit Abnahmegarantie vereinbaren. Dann sind wir beim Termin dabei und bessern im vereinbarten Umfang nach, bis die Verwaltung abnimmt, ohne dass eine zweite Rechnung folgt.
Quellen
- Obligationenrecht Art. 267: Rückgabe der Sache (SR 220)
- Obligationenrecht Art. 267a: Prüfung der Sache und Meldung an den Mieter
Abgerufen am 04.09.2026. Amtliche Angaben können sich ändern, massgebend ist immer die Stelle selbst.
Fragen und Antworten: Wohnungsabgabe
Wenn Ihre Frage fehlt: anrufen genügt.
Muss ich die Wohnung streichen, bevor ich sie zurückgebe?
Kann die Verwaltung Wochen später noch etwas beanstanden?
Was, wenn die Wohnung bei der Abnahme nicht durchgeht?
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