Zum Inhalt springen
Gratis-Offerte
Zwei Mitarbeiter von Tanner Umzüge laden einen Schrank in den beschrifteten Umzugswagen
Wohnungsabgabe

Wohnungsabgabe

Worauf es bei der Übergabe ankommt

Zwei Artikel im Obligationenrecht regeln die Rückgabe. Wer sie kennt, geht ruhiger in den Termin.

Sie müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt: Normale Abnutzung dürfen Sie also zurücklassen, Schmutz und Schäden nicht. Die Verwaltung muss den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden, sonst verliert sie ihre Ansprüche.

Zuletzt aktualisiert:

Versichert Haftpflicht & Transportgut
Eigene Teams Keine Subunternehmer
Umwelt­be­wusst Trennen und verwerten
Schweizweit Von Zürich in alle Kantone

In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben?

Das Obligationenrecht formuliert es in Artikel 267 Absatz 1 knapp: «Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.» Im Alltag heisst das: Was durch normales Wohnen entsteht, geht zu Lasten der Vermieterschaft, etwa abgelaufene Böden, vergilbte Wände und Gebrauchsspuren an Küchenfronten.

Was darüber hinausgeht, ist Ihre Sache: Schmutz, Schäden, eigenmächtige Umbauten und Löcher, die nicht vom üblichen Gebrauch stammen. Die Endreinigung gehört immer dazu: Eine gereinigte Wohnung ist Teil des vertragsgemässen Zustands, kein freiwilliger Zusatz. Vereinbarungen, in denen sich Mietende zum Voraus zu einer pauschalen Entschädigung verpflichten, die über die Deckung des Schadens hinausgeht, sind nach Absatz 2 desselben Artikels nichtig.

Was die Verwaltung bei der Abgabe prüfen und melden muss

Für den Abgabetermin zählt vor allem Artikel 267a des Obligationenrechts: «Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden.» Versäumt die Vermieterschaft das, verliert sie ihre Ansprüche.

Die einzige Ausnahme sind Mängel, die bei üblicher Untersuchung nicht erkennbar waren, versteckte Schäden also. Entdeckt die Verwaltung solche später, muss sie sie sofort melden. Praktisch bedeutet das: Was am Abgabetermin nicht im Protokoll steht und nicht versteckt war, kann Wochen später nicht mehr nachgeschoben werden. Nehmen Sie den Termin darum ernst und lassen Sie sich nicht drängen.

Wie lese ich das Abnahmeprotokoll?

Das Protokoll ist das einzige Dokument, das nach dem Termin noch zählt. Gehen Sie es Zeile für Zeile durch und unterschreiben Sie nur, was Sie auch anerkennen. Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, halten Sie das direkt im Protokoll fest. Ein Vermerk «mit Vorbehalt» ohne Begründung nützt wenig, eine konkrete Gegendarstellung schon.

Alle Räume einzeln

Auch Keller, Estrich, Garage, Balkon und Nebenräume gehören ins Protokoll.

Fotos machen

Vom leeren, gereinigten Zustand, mit Datum. Das ist Ihr Beweis, wenn später etwas auftaucht.

Schlüssel zählen

Alle Schlüssel und Badges quittieren lassen, inklusive Zweit- und Kellerschlüssel.

Zählerstände notieren

Strom, Gas und Wasser mit Datum. Das beendet die Abrechnung sauber.

Kopie mitnehmen

Ohne unterschriebene Kopie in Ihrer Hand ist das Protokoll für Sie wertlos.

Was die Reinigung mit der Abnahme zu tun hat

Am häufigsten wird bei der Wohnungsabgabe Schmutz beanstandet, und zwar an Stellen, die im Alltag niemand anschaut: Backofen und Dunstabzug, Kühlschrankdichtungen, Fensterrahmen und Storen, Silikonfugen, Schranktablare und die Rückseite der Waschmaschine.

Genau danach arbeiten Reinigungsequipen, die den Termin kennen. Wird trotzdem etwas beanstandet, entscheidet die Frage, wer nachbessert und wer dafür bezahlt. Für unsere Umzugs­rei­nigung lässt sich nach der Besichtigung ein Fix- beziehungsweise Pauschalpreis mit Abnahme­garan­tie vereinbaren. Dann sind wir beim Termin dabei und bessern im vereinbarten Umfang nach, bis die Verwaltung abnimmt, ohne dass eine zweite Rechnung folgt.

Quellen

Abgerufen am 04.09.2026. Amtliche Angaben können sich ändern, massgebend ist immer die Stelle selbst.

Fragen

Fragen und Antworten: Wohnungsabgabe

Wenn Ihre Frage fehlt: anrufen genügt.

Muss ich die Wohnung streichen, bevor ich sie zurückgebe?
In der Regel nicht. Normale Abnutzung, dazu gehören vergilbte oder leicht abgeriebene Wände, geht zu Lasten der Vermieterschaft. Anders ist es bei kräftigen Farben, die Sie selbst gewählt haben, oder bei Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen.
Kann die Verwaltung Wochen später noch etwas beanstanden?
Nur bei Mängeln, die bei üblicher Untersuchung nicht erkennbar waren. Alles andere muss bei der Rückgabe sofort gemeldet werden, sonst verliert die Vermieterschaft ihre Ansprüche.
Was, wenn die Wohnung bei der Abnahme nicht durchgeht?
Dann wird nachgereinigt, und in der Zwischenzeit läuft die Miete weiter. Haben Sie nach der Besichtigung eine Umzugs­rei­nigung mit Abnahme­garan­tie vereinbart, sind wir beim Termin dabei und bessern im vereinbarten Umfang nach, ohne zusätzliche Rechnung.

Lieber gleich anfragen?

Nach Ihrer Anfrage kommen wir zur kostenlosen Besichtigung vorbei.

Einzugsgebiet

Umzugsfirma in Ihrer Nähe

Gleiche Bedingungen in jeder Gemeinde, ohne Zuschlag für die Anfahrt. Was vor Ort anders ist, steht auf der Seite des Orts.

Eli Zeqiri, Umzugsberatung bei Tanner Umzüge AG
Ihre Ansprech­per­son

Eli Zeqiri

Umzugs­be­ratung · Besichtigung, Offerte, Ihr Umzugstag

Kommt zur Besichtigung, nimmt auf, was zu zügeln ist, und erstellt daraus die Offerte. Vor, während und nach dem Umzug erreichen Sie Eli Zeqiri direkt.

  • VersichertHaftpflicht und Transportgut
  • Eigene TeamsKeine Subunternehmer
  • Angebot innert 24 StundenNach der kostenlosen Besichtigung

Offerte zum Fixpreis oder Kostendach anfragen

Schildern Sie uns in zwei Minuten, worum es geht. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie innert 24 Stunden ein schriftliches Angebot, je nach Auftrag als Fixpreis oder mit Kostendach.

044 222 00 09 Kostenlose Besichtigung · Angebot innert 24 Stunden · Fixpreis oder Kostendach Offerte anfragen